Mietwucher bezeichnet die Praxis, überhöhte Mieten für Wohnraum zu verlangen, die oft weit über dem ortsüblichen Mietniveau liegen. Dieses Problem ist in vielen Städten, einschließlich Berlin, besonders ausgeprägt, wo die Nachfrage nach Wohnraum in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Viele Menschen haben Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden, was zu einer zunehmenden sozialen Ungleichheit führt. Die Verdrängung in den Kiezen ist enorm und insbesondere wachsende Familien trifft das Problem besonders hart. In Berlin gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen und Maßnahmen, die darauf abzielen, Mieterinnen und Mieter zu schützen und sicherzustellen, dass sie in einem fairen und bezahlbaren Wohnumfeld leben können. Eine der wichtigsten Regelungen ist das Mietrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt ist. Hier sind einige zentrale Aspekte des Mieterschutzes in Berlin:
- Mietpreisbremse: Diese Regelung begrenzt die Höhe der Mieten, die bei Neuvermietungen verlangt werden dürfen. In bestimmten Gebieten, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, dürfen die Mieten nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Kündigungsschutz: Mieter genießen einen starken Kündigungsschutz. Vermieter müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten, um einen Mietvertrag zu kündigen. Dazu gehören beispielsweise Fristen und Gründe, die angegeben werden müssen.
- Mieterschutzbund: In Berlin gibt es zahlreiche Mieterschutzvereine, die rechtliche Beratung und Unterstützung für Mieter anbieten. Diese Organisationen helfen dabei, die Rechte der Mieter zu wahren und sich gegen unrechtmäßige Praktiken von Vermietern zur Wehr zu setzen.
- Sozialer Wohnungsbau: Die Stadt fördert den Bau von sozialem Wohnraum, um sicherzustellen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben.
- Zweckentfremdungsverbotsgesetz: Das Gesetz wurde in Berlin wurde eingeführt, um den Wohnungsmarkt zu regulieren und sicherzustellen, dass Wohnraum nicht unangemessen für andere Zwecke genutzt wird, wie beispielsweise für kurzfristige Vermietungen über Plattformen wie Airbnb/Booking.com.
Das Land Berlin hat seit März 2025 eine Mietprüfpreisstelle geschaffen. Das neue Beratungsangebot berät zum Thema Mietüberschreitungen. Nach § 5 WiStG handelt die/der Vermietende ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden, wenn diese eine unangemessene hohe Miete fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Unangemessen kann eine Miete sein, wenn sie die üblichen Mieten vergleichbarer Wohnungen um mehr als 20 % übersteigt. Von Mietwucher spricht man im Übrigen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 % übersteigt. Das steht nach §291 StGB unter Strafe.
Lassen Sie sich bei Fragen rund ums Mieten kostenfrei bei der Mieterberatung beraten: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/buergerdienste/buergeraemter/artikel.755559.php
Mehr Informationen über Mieterhöhung bzw. zulässige Mieten finden Sie: https://www.berlin.de/sen/wohnen/wissen-fuer-mieter/berliner-mietratgeber/miete/