Mietwucher

Mietwucher bezeichnet die Praxis, überhöhte Mieten für Wohnraum zu verlangen, die oft weit über dem ortsüblichen Mietniveau liegen. Dieses Problem ist in vielen Städten, einschließlich Berlin, besonders ausgeprägt, wo die Nachfrage nach Wohnraum in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Viele Menschen haben Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden, was zu einer zunehmenden sozialen Ungleichheit führt. Die Verdrängung in den Kiezen ist enorm und insbesondere wachsende Familien trifft das Problem besonders hart. In Berlin gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen und Maßnahmen, die darauf abzielen, Mieterinnen und Mieter zu schützen und sicherzustellen, dass sie in einem fairen und bezahlbaren Wohnumfeld leben können. Eine der wichtigsten Regelungen ist das Mietrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt ist. Hier sind einige zentrale Aspekte des Mieterschutzes in Berlin:

  • Mietpreisbremse: Diese Regelung begrenzt die Höhe der Mieten, die bei Neuvermietungen verlangt werden dürfen. In bestimmten Gebieten, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, dürfen die Mieten nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Kündigungsschutz: Mieter genießen einen starken Kündigungsschutz. Vermieter müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten, um einen Mietvertrag zu kündigen. Dazu gehören beispielsweise Fristen und Gründe, die angegeben werden müssen.
  • Mieterschutzbund: In Berlin gibt es zahlreiche Mieterschutzvereine, die rechtliche Beratung und Unterstützung für Mieter anbieten. Diese Organisationen helfen dabei, die Rechte der Mieter zu wahren und sich gegen unrechtmäßige Praktiken von Vermietern zur Wehr zu setzen.
  • Sozialer Wohnungsbau: Die Stadt fördert den Bau von sozialem Wohnraum, um sicherzustellen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben.
  • Zweckentfremdungsverbotsgesetz: Das Gesetz wurde in Berlin wurde eingeführt, um den Wohnungsmarkt zu regulieren und sicherzustellen, dass Wohnraum nicht unangemessen für andere Zwecke genutzt wird, wie beispielsweise für kurzfristige Vermietungen über Plattformen wie Airbnb/Booking.com.

Das Land Berlin hat seit März 2025 eine Mietprüfpreisstelle geschaffen. Das neue Beratungsangebot berät zum Thema Mietüberschreitungen.  Nach § 5 WiStG handelt die/der Vermietende ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden, wenn diese eine unangemessene hohe Miete fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Unangemessen kann eine Miete sein, wenn sie die üblichen Mieten vergleichbarer Wohnungen um mehr als 20 % übersteigt. Von Mietwucher spricht man im Übrigen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 % übersteigt. Das steht nach §291 StGB unter Strafe.

Lassen Sie sich bei Fragen rund ums Mieten kostenfrei bei der Mieterberatung beraten: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/buergerdienste/buergeraemter/artikel.755559.php

Mehr Informationen über Mieterhöhung bzw. zulässige Mieten finden Sie: https://www.berlin.de/sen/wohnen/wissen-fuer-mieter/berliner-mietratgeber/miete/

Pressemitteilung: Schulwegsicherheit in unserem Bezirk

Sichere Schulwege für unsere Kinder: Mehr Unterstützung für Schulstraßen-Initiativen in Charlottenburg-Wilmersdorf 

Die SPD-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf setzt sich für die flächendeckende Einführung von temporären Schulstraßen ein. Einen entsprechenden Antrag bringt die SPD-Fraktion in der BVV am 12. Dezember ein.

Temporäre Schulstraßen, die zu bestimmten Zeiten für den motorisierten Verkehr gesperrt werden, fördern nicht nur die Sicherheit der Kinder, sondern auch das Gemeinschaftsgefühl in unseren Kiezen. Die Fraktion steht damit an der Seite der Eltern und Kinder, die sich für mehr Schulwegsicherheit einsetzten. 

„Schulstraßen reduzieren das Risiko von Verkehrsunfällen erheblich, da sie kritische Bereiche vor Schulen entlasten und dadurch das Chaos zu den Stoßzeiten minimieren“, sagt Dr. Claudia Buß, stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion. „Kinder können so sicher zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule gelangen, ohne durch dichten Autoverkehr gefährdet zu werden“ 

Die bisherigen Praxis des Bezirksamts und des zuständigen Stadtrats Oliver Schuroffeneger kritisiert Buß deutlich: „Das Bezirksamt muss endlich ein Verfahren finden, wie entsprechende Elterninitiativen in unserem Bezirk dauerhaft und pragmatisch unterstützt werden können. Die engagierten Eltern im Pilotversuch in der Pfalzburger Straße haben von verschiedenen Problemen berichtet. Vor allem aber fühlen die Eltern sich von Bezirksamt nicht ausreichend unterstützt – sogar eher aktiv behindert. Auch mit der Nachbarschaft hat das Bezirksamt kaum kommuniziert“, so Buß weiter.

Die SPD-Fraktion fordert das Bezirksamt auf, die Einführung von Temporären Schulstraßen schnell und entschlossen voranzutreiben. Gemeinsam mit Verkehrs- und Bildungsexperten müssen praktikable Lösungen entwickelt werden, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, der Eltern und der Kinder gerecht werden. 

Der Antrag lautet:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein praktikables Konzept für die Durchführung von temporären Schulstraßen zu erarbeiten, um diese dann schnell und entschlossen im ganzen Bezirk an sinnvollen Orten voranzutreiben. In diesem Konzept soll die Planung und Umsetzung erarbeitet werden, um den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort und der Schülerschaft gerecht zu werden.

Der BVV ist bis zum 30.04.2025 zu berichten.

Ehemaliger Güterbahnhof Grunewald

Schriftliche Anfrage Antwort | 0353/6 – Ehemaliger Güterbahnhof Grunewald

die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Wem gehört derzeit das Grundstück, auf dem sich der ehemalige Güterbahnhof Grunewald befindet?

Das Grundstück Güterbahnhof Grunewald befindet sich im Eigentum einer landeseigenen Wohnungs- baugesellschaft.

2. Wie ist die derzeitige Nutzung der noch verbliebenen denkmalgeschützten Gebäude auf dem Gelände des Güterbahnhofs Grunewald?

Die denkmalgeschützten Gebäude waren wahrscheinlich Betriebswohnungen der Deutschen Bahn. Neu- ere Genehmigungen für die Gebäude liegen nicht vor.

3. Wie ist sichergestellt, dass diese Bausubstanz erhalten bleibt und nicht so stark in Mitleiden- schaft gezogen wird?

In den Konzepten zum Stadteingang West werden die denkmalgeschützten Bauten an der Cordesstraße erhalten.

4. Gibt es immer noch Schadstoffe auf dem Gelände des Güterbahnhof Grunewald und wie be- wertet das Bezirksamt diese Belastung für die Gesundheit von Menschen?

Da es sich um einen aufgegebenen ehemaligen Güterbahnhof handelt, ist eine Altlastenbelastung wahr- scheinlich. Genauere Gutachten liegen derzeit nicht vor.

5. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse vor, ob auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs Gru- newald seltene Tier- oder Pflanzenarten angesiedelt sind?

Da es sich um einen aufgegebenen ehemaligen Güterbahnhof handelt, ist es wahrscheinlich, dass auf dem Gelände seltene Tier- oder Pflanzenarten leben. Genauere Gutachten liegen jedoch derzeit nicht vor.

6. Welche Nutzungsperspektiven sieht das Bezirksamt für das Gebäude und das Gelände vor und mit welchen Mitteln sollen diese Perspektiven umgesetzt werden?

Auf der Webseite zum Verfahren Stadteingang West können die Ergebnisse der jeweiligen Planungs- teams eingesehen werden. Ausgewählt wurde der Entwurf von Hosoya Schaefer Architects AG und Agence Ter.de GmbH. Die Leitidee des Entwurfs ist, dass die Stadtlagune Westkreuz einen kontinuierli- chen Freiraum darstellt, in den kompakte Stadtkörperinseln eingefügt sind. Das Ergebnis des Wettbe- werblichen Dialogs wird derzeit in einen Masterplan überführt. Die Denkmalgeschützten Bauten sind in diesem Entwurf als öffentliche Nutzung / Schule vorgesehen. Fragen zur Finanzierung sind in diesem Sta- dium noch nicht betrachtet worden.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brzezinski

Gewerbetreibende im Bezirk – Anträge/Erlaubnisse/Ausweise

Antwort auf die schriftliche Anfrage 0182/6  

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. EsbedarfeinerSondergenehmigungfürdenAusschankvonAlkoholfürGewerbetreibende.Wie lange dauert im Schnitt so eine Bearbeitung von einer Schankerlaubnis für Gewerbetreibende, die nur ein einmaliges Event bzw. sporadische Events anbieten wollen und welche Unterlagen müssen diese Antragsteller beibringen und wie hoch sind die Kosten?

Die Bearbeitung von Anträgen auf eine Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz für den Ausschank von alkoholischen Getränken aus besonderem Anlass kann grundsätzlich kurzfristig erfolgen, in der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen. Dazu ist das entsprechende Antragsformular vollständig ausgefüllt einzureichen, die Kosten betragen aktuell für natürliche Personen 80,09 €, für juristische Personen 101,44 €.

2. Wer ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig ist, kann auch einen Parkausweis in bewirt- schafteten Parkzonen beantragen. Wie viele dieser Parkausweise sind in Charlottenburg-Wil- mersdorf in den letzten 3 Jahren (bitte nach Jahren auflisten) genehmigt worden?

2020: 2348 2021: 2810 2022: 2691

3. Im Jahr 2022 wurden keine Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf erhoben. Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren konnten auf Antrag anteilig zurückerstattet werden. Haben alle Gastronomen von diesem Vorteil Gebrauch gemacht (Bitte eine Prozentangabe) und sind alle Anträge auf Rückerstattung bearbeitet wor- den?

Es wurden bzw. werden für den Zeitraum vom 15.03.2020 bis 31.12.2022 keine SNG für Schankvorgär- ten erhoben.

Die politischen Entscheidungen für die Erstattungen der SNG wurden für vier Zeiträume getroffen:

Schriftliche Anfrage Antwort | 0182/6 – Gewerbetreibende im Bezirk – Anträge/Erlaubnisse/Ausweise

1. bis 31.12.2020 2. bis 31.12.2021 3. bis 30.06.2022 4. bis 31.12.2022

Die Sondernutzungsgebühren wurden bzw. werden von uns nicht nur erstattet, wenn ein Erstattungs- antrag eingegangen ist, sondern die Erstattung wurde bzw. wird bei Anträgen auf Verlängerungen der AGs für Schankvorgärten auch automatisch bei der Sondernutzungsgebührenberechnung berücksich- tigt. Daher dürften nur die Gewerbetreibenden bisher keine Erstattung erhalten haben, die Ihr Gewerbe abgemeldet haben und keine Erstattung der SNG beantragt haben oder deren AG noch immer gültig ist oder deren Anträge auf Verlängerung der AG aufgrund der personellen Engpässe bisher liegen geblie- ben sind.

Eine Statistik dazu, ob alle Gastronomen von diesem Vorteil Gebrauch gemacht haben, wird nicht ge- führt – eine Prozentangabe ist daher nicht möglich. Nach unseren Schätzungen dürften aber etwa 90 % der Gewerbetreibenden zumindest einen der oben genannten Zeiträume erstattet bekommen haben. Durch die Laufzeit der AG ́s von maximal drei Jahren, kann die Verrechnung auch erst zu einem viel späteren Zeitpunkt erfolgen.

Anträge auf Erstattung der SNG dürften alle bearbeitet worden sein. Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

Abteilung Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen

20.000 Unterschriften

Vielen Dank an die vielen Unterstützerinnen und Unterstützer!

Wir freuen uns riesig über so viel positives Feedback und sind begeistert, dass euch der Thai-Markt im Preußenpark genauso wichtig ist wie uns. Wir können auch schon einen ersten Teilerfolg vermelden. Laut der Aussage des Bezirksamts von Charlottenburg-WIlmersdorf wird der Thai-Markt dieses Jahr an seinem angestammten Platz im Park bleiben können. Die neue Mehrheit aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung von Charlottenburg-Wilmersdorf halten jedoch an ihrem Ziel fest, dass zukünftig der Thai-Markt aus dem Preußenpark verschwinden soll. Eine Prüfung von alternativen Standorten soll es nächstes Jahr geben.

Das erst 2019 durchgeführte Bürgerbeteiligungsverfahren und das danach beschlossene Konzept für den Thai-Markt werden somit nicht mehr akzeptiert. Und das, obwohl im Bezirkshaushalt 2022/2023 2,5 Mio. Euro für den Bau einer Marktplattform und eines Betreiberhauses im Park eingestellt sind, um in Einklang mit genau diesem Konzept den Markt im Park zu halten und die aktuelle Situation zu verbessern. Dieses Geld wird nun nicht abgerufen und das Konzept nicht umgesetzt.Wir würden euch daher bitten, dass ihr euch auch weiterhin für unseren Thai-Markt lautstark einsetzt, beispielsweise durch eure Teilnahme an Informationsveranstaltungen zum Thai-Markt, durch Social-Media-Bekundungen oder Bürgerbriefe/E-Mails an die politisch Verantwortlichen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Charlottenburg-Wilmersdorf.

Der Thailändische Verein in Berlin e.V. und die SPD Charlottenburg-Wilmersdorf freuen sich riesig über diesen Teilerfolg und hoffen auch weiterhin auf eure breite Unterstützung. 

Vielen Dank!

Rettet den Thai-Markt im Preußenpark

Der Thai-Markt im Preußenpark in Berlin gehört seit über 30 Jahren zu Berlin. Er zeigt auf einzigartige Weise die kulturelle und auch kulinarische Vielfalt unserer internationalen Stadt.

Die neue Mehrheit aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bezirksamt und
der Bezirksverordnetenversammlung von Charlottenburg-Wilmersdorf will den Thaipark im Preußenpark nicht mehr. In der Zählgemeinschaftsvereinbarung steht: „Der Preußenpark wird als Park wiederhergestellt. Wir werden einen neuen Standort für den„Thai-Markt” möglichst in der näheren Umgebung finden.“

Damit soll der Thaipark raus aus dem Preußenpark, aber gerade die Lage im Grünen macht dessen Charme aus. Die Thai-Community hat bereits viel für die Koexistenz von Markt und Park getan und wir sind davon überzeugt, dass dies auch in Zukunft gelingen kann.  Der notwendige Umwelt- und Anwohnerschutz wurde auf den unterschiedlichsten durchgeführten Bürgerbeteiligungsveranstaltungen diskutiert und die Marktfläche bereits verkleinert.

Die SPD Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt den Thaipark an seinem etablierten Platz und hat auch Bundes- bzw. Bezirksmittel für das wunderbar einzigartige Konzept organisiert.

Rettet mit uns den traditionellen Markt und interkulturellen Treffpunkt und unterschreibt diese Online-Petition für den Erhalt des Marktes im Preußenpark.

Vielen Dank!

Unsere Kieze sind die Herzkammern Berlins

Stärkung der Kieze für ein lebenswertes Berlin

Mit Michael Müller in der Westfälische Straße

Unsere Kiezen bilden die kleinste gemeinsame Einheit in unserer großartigen Stadt. Unsere Kiezen stehen für Gemeinschaft, Zusammenhalt und gutes Miteinander. Gerade während der Coronakrise hat sich gezeigt, dass vieler unserer Nachbarn Verlass ist.

Die SPD steht wie keine andere Partei für die Stärkung unserer Kieze. Es braucht vieles, damit sich alle in ihrem Kiez wohlfühlen können. Es braucht in unseren Kiezen die typische Berliner Mischung. Wohnraum muss sich jeder leisten können. Es gibt leider nicht die eine Lösung, um Wohnen bezahlbar zu machen. Bezahlbarer Wohnraum muss einerseits im Bestand gesichert und zusätzlich muss neuer Wohnraum gebaut werden. Der Milieuschutz muss bis zur Entlastung des Marktes möglichst flächendeckend Mieterinnen und Mieter schützen. Unsere Kieze müssen sicher sein, insbesondere beim Thema Verkehr haben wir noch Nachholbedarf. Kieze müssen Kultur für Alle bieten. Die von der Coronakrise gebeutelte Branche hat es auch jetzt nicht leicht. Es braucht Programme, damit wir unsere ansässigen Kulturschaffenden in Berlin halten können. Gute Kitas, Spielplätze, Freizeitzentren und Schulen brauchen wir für die jüngsten in Berlin und Treffpunktmöglichkeiten für die ältere Generation. Arbeitsplätze müssen in  unseren kleinen Einkaufsstraßen gesichert sein. Einkaufsstraßen müssen vielfältig sein
und zum Verweilen einladen. Dazu gehört ein ansprechender Geschäftsmix, ein gutes Einkaufserlebnis, sowie Zonen mit Sitzgelegenheiten zum Ausruhen und Verweilen.

Wir brauchen saubere Park, den sie sind wichtige Lebensräume. Die Initiativen der SPD im letzten Jahr haben gezeigt, dass wir Bundes, Landes und bezirklicher Ebene für die Menschen vor Ort da sind. Wir stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und stehen für starke Kieze, damit wir gemeinsam die Krisen meistern.

Neues Milieuschutzgebiet rund um den Hochmeisterplatz

Es sollen sich alle Menschen das Leben in unserem Bezirk leisten können. Deshalb muss der Verdrängung mit aller Macht entgegentreten werden. Milieuschutzgebiete (Soziale Erhal-
tungsgebiete) sind ein wichtiges Instrument, um das Zuhause von mittlerweile über 67.000 Menschen in unserem Bezirk zu schützen. Der SPD-Stadtentwicklungsstadtrat Fabian Schmitz-
Grethlein hat nun 2 neue Milieuschutzgebiete in Wilmersdorf geprüft und diese werden durch Beschluss der Zählgemeischaft in der BVV Wirklichkeit:

Die Wohnungen rund um den Hochmeisterplatz sind nun ein solches Gebiet. Bereits in der letzten Wahlperiode hat die SPD-Fraktion dafür gesorgt, dass sieben Milieuschutzgebiete festgesetzt wurden. Wir müssen alles dafür tun, dass unsere Kieze bunt, gemischt und lebenswert bleiben.

WAS IST EIN SOZIALES ERHALTUNGSGEBIET?

Im Baugesetzbuch ist geregelt, dass die Gemeinde (in Berlin: der Bezirk) Gebiete benennen kann, in denen aus städtebauli chen Gründen die Zusammensetzung der Bevölkerung erhalten werden soll.

Um dies zu erreichen, müssen bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen, Abrisse von Wohngebäuden sowie die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen durch den Eingentümer bzw. die Eigentümerin beim Bezirk beantragt werden.
Zu beachten ist, dass soziale Erhaltungsgebiete kein Instrument zum Schutz einzelner Mieter und Mieterinnen ist, sondern sich auf bauliche Veränderungen am Gebäude bezieht.

WAS SIE ALS MIETER UND MIETERINNEN WISSEN SOLLTEN

Folgende Maßnahmen müssen ab jetzt vom Bezirksamt geprüft und genehmigt werden, und können durch Ihren Vermieter nicht mehr ohne weiteres durchgeführt werden:

  • Grundrissänderungen, Wohnungszusammenlegungen, Abrissmaßnahmen,
  • Modernisierung von Bädern, Fenstern, Heizungsanlagen, Fassaden und Treppenhäusern,
  • Errichtung von Aufzügen, Loggien, Balkonen, Wintergärten, Nutzungsänderung von Wohnraum zu Gewerbe,
  • Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Grundsätzlich müssen bauliche Maßnahmen, die den zeitgemäßen Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung oder die Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) nicht überschreiten, genehmigt werden. Jeder Antrag muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Bitte beachten Sie, dass derdie Vermieterin Modernisierungsmaßnahmen mindestens drei Monate vor deren Beginn schriftlich ankündigen muss. Eine solche Ankündigung muss die
folgenden Informationen beinhalten:

  • Art und voraussichtlicher Umfang der Arbeiten,
  • voraussichtlicher Beginn und die voraussichtliche Dauer der geplanten Maßnahmen, Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung und der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten.

Sollte Ihnen eine Modernisierungsankündigung oder -vereinbarung zugehen, informieren Sie sich vor Zustimmung unbedingt über Ihre Rechte und Pflichten und holen sich eine Auskunft über die erhaltungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ein (z.B. bei der umstehenden Mieterberatung). Wenn Sie Handwerker und Handwerkerinnen innen den Zutritt zu Ihrer Wohnung gewähren und die angekündigten Baumaßnahmen ausführen lassen, gilt das rechtlich bereits als Duldung der Modernisierung!

Ein Henriettenplatz für Alle in unserem Kiez

Die SPD fordert, dass die städtebauliche Vereinbarung zur Umgestaltung des Henriettenplatzes schnellst möglich umgesetzt wird. Dazu gehört auch die Sanierung des Brunnens. Den Planung muss den Anwohner*innen vorgestellt und mit ihnen diskutiert werden. Gleichzeitig sollen auch die Container des Bauherrn vom Platz verschwinden. Nach den Einschränkungen durch den Neubau wollen wir, dass der Henriettenplatz den Anwohner*innen jetzt schnell mit einer verbesserten Aufenthaltsqualität zurückgegeben wird.